Pfändungsrechner 2023/2024

Mithilfe unseres Pfändungsrechners können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, welcher Teil Ihres Einkommens von Ihren Gläubigern gepfändet werden darf und welcher nicht. Dieser Rechner basiert auf den aktuellen Pfändungstabellen, die vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 gültig sind.

Nettolohn
Unterhaltspflichtige Personen
12 Anzahl der Berechnungen

Gemäß den Pfändungstabellen beträgt der Pfändungsfreibetrag für Personen ohne Unterhaltspflicht 1.402,28 Euro (effektiv 1.409,99 Euro). Das bedeutet, dass Einkommen über 1.410,- Euro gepfändet werden kann, wohingegen Beträge über 4.298,81 Euro in vollem Umfang pfändbar sind.

Es ist erfreulich zu vermerken, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen für das Jahr 2023 gemäß § 850c der Zivilprozessordnung die Freibeträge im Vergleich zum Vorjahr spürbar angehoben hat. Diese Erhöhung ist angesichts der jüngsten hohen Inflationsrate eine positive Nachricht für Schuldner!

So berechnet man Pfändungsfreibeträge

Häufig setzen Gläubiger, die ausstehende Schulden von zahlungsunfähigen Schuldnern eintreiben möchten, auf Maßnahmen wie die Lohnpfändung, Gehaltspfändung oder Kontopfändung. Infolgedessen werden Kontoguthaben sowie Lohn- und Gehaltszahlungen weitgehend blockiert, was erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Lebensführung des Schuldners hat. Notwendige Ausgaben wie Miete, Heizung, Strom, Lebenshaltungskosten und Versicherungen können nicht mehr gedeckt werden.

Der Gesetzgeber hat jedoch mit dem Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) Maßnahmen ergriffen, um umfassenden Pfändungen Einhalt zu gebieten. Kontoverfügungen bis zum Pfändungsfreibetrag bleiben weiterhin möglich, selbst während einer Privatinsolvenz.

Der Pfändungsschutz gewährleistet somit, dass ein Schuldner trotz Pfändung sein Existenzminimum sichern und für unterhaltsberechtigte Personen sorgen kann. Der Pfändungsfreibetrag steigt entsprechend mit dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?

Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der Pfändungsfreibetrag mindestens 1.409,99 Euro pro Monat. Die genaue Höhe variiert je nach individueller Lebenssituation, einschließlich der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen und des Einkommens. Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner, um Ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag schnell und unkompliziert zu ermitteln!

Was zählt zum Einkommen bei Pfändung?

n erster Linie der monatliche Lohn bzw. das Gehalt. Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld). Rentenbezüge, ALG I und II sind ebenfalls pfändbar.

Welche Zuschläge sind nicht pfändbar?

Bei Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die sich innerhalb der branchenüblichen Grenzen bewegen, beträgt der unpfändbare Anteil 50 Prozent. Hingegen sind Kindergeld, Erziehungsgeld, Heirats- und Geburtsbeihilfen, Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen und bestimmte andere Zulagen und Zuschläge komplett vor einer Pfändung geschützt. Das Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des Mindest-Pfändungsfreibetrags (derzeit 1.410 Euro, also 705 Euro) vor Pfändungen geschützt.

Wird das Urlaubsgeld auch gepfändet?

Nein, Urlaubsgeld ist nicht pfändbar, wohl aber das während des Urlaubs gezahlte normale Arbeitsentgelt.