Rechner: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Den zu zahlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld je Kalendertag ermitteln Sie aus den Nettoentgelten aller Beschäftigungen Ihrer Mitarbeiterin. Legen Sie hier die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist zugrunde. Zur Berechnung füllen Sie einfach die Eingabefelder aus.

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Zu zahlender Zuschuss zum Mutterschaftsgeld je Kalendertag
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Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ist ein wichtiger Aspekt der finanziellen Unterstützung für werdende Mütter in Deutschland. Wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher ist als 13 Euro, haben Sie Anspruch auf diesen Zuschuss. Dies ist besonders relevant, da das Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung gezahlt wird, maximal 13 Euro pro Tag beträgt.

Der Arbeitgeberzuschuss dient dazu, den Verdienstausfall auszugleichen, der während der Mutterschutzfristen entsteht. Diese Fristen fallen in die Zeit des gesetzlichen Berufsverbots vor und nach der Geburt. Daher ist es wichtig, zu verstehen, wie dieser Zuschuss berechnet wird.

Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld wird individuell ermittelt. Als Grundlage hierfür dient das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist, die 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnt. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diesen Zuschuss zu leisten, wenn Ihr durchschnittlicher kalendertäglicher Nettolohn vor Beginn der Mutterschutzfristen höher ist als 13 Euro, was einem monatlichen Nettolohn von mindestens 390 Euro entspricht.

Es ist wichtig, sich frühzeitig über Ihre Ansprüche und die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Wie kann ich den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beantragen?

Die Beantragung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld erfolgt direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber akzeptieren ein einfaches formloses Schreiben als Antrag. Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch eine Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft benötigt, kann diese von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Ihrer Hebamme ausgestellt werden. Die Kosten für diese Bescheinigung werden vom Arbeitgeber getragen.
Die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber. Es ist ratsam, sich bei Ihrem Arbeitgeber nach den spezifischen Anforderungen und dem Verfahren zur Beantragung in Ihrem Unternehmen zu erkundigen.
Der Ablauf zur Beantragung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld sieht vor, dass Sie zuerst bei Ihrer Krankenkasse das Mutterschaftsgeld beantragen. Anschließend können Sie den Antrag auf den Mutterschaftsgeldzuschuss bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn ich während der Mutterschutzfrist noch in der Elternzeit für mein älteres Kind bin?

Die Berechtigung für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld hängt davon ab, ob Sie während Ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder nicht:

Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit: Wenn Sie während Ihrer Elternzeit Teilzeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Sowohl Ihr Mutterschaftsgeld als auch der Arbeitgeberzuschuss werden dann auf Grundlage Ihres Einkommens aus der Teilzeitarbeit berechnet.

Keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit: Wenn Sie während Ihrer Elternzeit keine Teilzeitbeschäftigung ausüben, haben Sie keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Es gibt auch Situationen, in denen Ihre Elternzeit vorzeitig endet und Ihr Arbeitsverhältnis wieder aktiviert wird, einschließlich der mutterschutzrechtlichen Pflichten Ihres Arbeitgebers. In solchen Fällen erhalten Sie automatisch den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Ihres Einkommens vor der Elternzeit, das Sie gehabt hätten, wenn Sie nicht in Mutterschutz gegangen wären.

Wenn Sie während der Elternzeit eine zulässige Teilzeitbeschäftigung ausüben und Ihre laufende Elternzeit nicht vorzeitig beenden, während die Mutterschutzfrist in diese Teilzeitbeschäftigung fällt, haben Sie Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss aus dieser Teilzeitarbeit. Das Mutterschutzgesetz gilt uneingeschränkt für Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit.
Die Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts weist Besonderheiten auf, wenn Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden und in Teilzeit gearbeitet haben. In diesem Fall wird geprüft, ob es für Sie vorteilhafter ist, die Berechnung anhand Ihres Einkommens während der Elternzeit oder anhand des Einkommens vor der Elternzeit vorzunehmen. Das Teilzeitentgelt, das Sie vor oder während der Elternzeit erzielt haben, wird dabei nicht berücksichtigt. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn das durchschnittliche Entgelt ohne Berücksichtigung der Zeiten, in denen Sie dieses Arbeitsentgelt erzielt haben, höher ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie beim Mutterschutz für das jüngere Kind nicht durch die Elternzeit für das ältere Kind benachteiligt werden.

Erhalte ich von beiden Arbeitgebern einen Arbeitgeberzuschuss, wenn ich bei zwei verschiedenen Arbeitgebern arbeite?

Selbstverständlich, hier ist eine umformulierte Version des Textes:
Ja, in der Tat. Beide Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihnen einen prozentualen Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu gewähren, unabhängig davon, ob Ihre Erwerbstätigkeiten versicherungspflichtig sind oder nicht.
Die Höhe des gesamten Zuschusses richtet sich nach Ihrem kumulierten Einkommen aus beiden Beschäftigungen. Jeder Arbeitgeber leistet seinen Beitrag entsprechend dem Anteil, den Sie aus Ihrem Gesamteinkommen bei ihm erzielen. Dies bedeutet, dass, wenn Sie zum Beispiel 60 % Ihres gesamten Einkommens bei einem Arbeitgeber verdienen, dieser auch 60 % des Arbeitgeber-Zuschusses leistet.
In der Regel koordinieren sich die Arbeitgeber miteinander, um festzulegen, wer welchen Anteil des Zuschusses zahlt. Sollte eine solche Absprache nicht zustande kommen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Berechnung der entsprechenden Anteile.

Kann sich der Arbeitgeberzuschuss erhöhen, wenn ich meine Steuerklasse vor Beginn der Mutterschutzfrist ändere?

Es ist leider nicht möglich, da das Mutterschaftsgeld auf Grundlage Ihres vorherigen Einkommens berechnet wird. Selbst wenn Sie vor Beginn der Mutterschutzfristen Ihre Steuerklasse ändern oder andere steuerliche Merkmale anpassen, wird die Summe aus Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss insgesamt nicht höher ausfallen, als wenn Sie weiterhin gearbeitet hätten.

Bekommt mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, den er mir zahlt, erstattet?

Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen. Diese Erstattung erstreckt sich auf verschiedene Aufwendungen, die in vollem Umfang rückerstattet werden, selbst wenn Sie privat krankenversichert sind. Dazu gehören:
-Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld,
-Der Mutterschutzlohn,
-Die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, die auf den Mutterschutzlohn entfallen.