Alles, was Sie über die Neuregelung der Pflegeversicherungsbeiträge wissen müssen

Hey Leute, schnallt euch an! Wir haben ein heißes Eisen im Feuer. Ich spreche von der Änderung der Pflegeversicherungsbeiträge. Ja, ich weiß, das klingt erst einmal trocken wie Zwieback, aber glaubt mir, das betrifft uns alle. Ob jung oder alt, Single oder in einer Familie – das geht wirklich jeden an. Also, aufgepasst!

Warum ändern sich die Beiträge?

Bevor ihr eure Augen verdreht, lasst mich euch erklären, warum das Ganze überhaupt ein Thema ist. Unsere Bevölkerung wird älter, und die Pflegekosten steigen. Das ist wie bei einem alten Auto: Je älter es wird, desto mehr muss man investieren, um es am Laufen zu halten. Und wer bezahlt das? Richtig, wir alle, durch unsere Pflegeversicherungsbeiträge.

Was änderte sich zum 01.07.2023?

  • Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde von 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren.
  • Versicherte ab zwei Kindern werden, abhängig von der Anzahl der Kinder, entlastet. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt ein Abzug von 0,25 Prozentpunkten vom Basis-Beitragssatz.
  • Für Versicherte über 23 Jahren und ohne Kinder steigt der Beitragssatz von 3,4 % auf 4,0 %.
Anzahl KinderHöhe Basis-Beitragssatz in %*
Versicherte ohne Kind4 %
Versicherte mit 1 Kind3,4 %
Versicherte mit 2 Kindern unter 25 Jahren3,15 %
Versicherte mit 3 Kindern unter 25 Jahren2,9 %
Versicherte mit 4 Kindern unter 25 Jahren2,65 %
Versicherte mit 5 Kindern oder mehr unter 25 Jahren2,4 %

* Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 %, bzw. in Sachsen 1,2 %.

Welche Kinder werden berücksichtigt ?

Leibliche Kinder – Adoptivkinder – Stiefkinder – Pflegekinder.
Stiefeltern sind Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft des leiblichen Elternteils. Die Berücksichtigung beim Pflegebeitrag setzt voraus, dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft gegründet wurde, als das Stiefkind noch nicht volljährig war bzw. sich noch in Schul- oder Berufsausbildung oder Studium befand. 
Pflegeeltern haben ein Kind als Pflegekind aufgenommen. Das setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern sein Zuhause hat und diese zu dem Kind in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung, wie zu einem eigenen Kind stehen.

Wem muss ich die Kinderanzahl nachweisen?

Der Nachweis der Anzahl Ihrer Kinder muss bei der jeweiligen Institution, die für die Beitragsabführung verantwortlich ist, erbracht werden. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass der Nachweis direkt beim Arbeitgeber hinterlegt werden sollte.
Falls Sie zu der Gruppe der Selbstzahler gehören, wie beispielsweise freiwillig Versicherte, Studenten oder Versorgungsbezieher, ist Ihre zuständige Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für den Kinderanzahl-Nachweis.
Es ist wichtig zu beachten, dass ab dem 01. Juli 2023 signifikante Änderungen in der Beitragsberechnung vorgesehen sind. Leider ist davon auszugehen, dass viele beitragsabführende Stellen, darunter Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger, bis zu diesem Datum noch keine Software-Updates für die Berechnung der neuen Beitragsabschläge implementiert haben werden. Aus diesem Grund ist geplant, die Anpassungen der Beitragssätze rückwirkend zum 01. Juli 2023 vorzunehmen, und die endgültige Abrechnung wird zum Jahresende erfolgen.

Was ist wenn ich mehr als 5 Kinder habe?

In Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge ist es wesentlich zu wissen, dass Beitragsabschläge lediglich für bis zu fünf Kinder gewährt werden, solange diese das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Falls Sie mehr als fünf Kinder haben, gibt es für jedes zusätzliche Kind leider keine weiteren Ermäßigungen im Beitragsanteil. Wenn jedoch eines Ihrer Kinder das Alter von 25 Jahren erreicht, besteht die Möglichkeit, dass ein jüngeres Kind, das unter 25 Jahre alt ist, in die Ermäßigungsregelung ’nachrückt‘. Daher ist es ratsam, alle Ihre Kinder, die jünger als 25 Jahre sind, bei der zuständigen beitragsabführenden Stelle oder Ihrer Krankenkasse nachzuweisen.

Wie lange gilt die Befreiung vom Beitragszuschlag bzw. die Ermäßigung der Kinderabschläge?

Die Befreiung vom Beitragszuschlag gilt lebenslang. Die Ermäßigung durch die Kinderabschläge bei mehreren Kindern gilt nur, solange diese unter 25 Jahren sind.

Die Beitragsabschläge kommen ausschließlich dem Versicherten zugute. Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers bleibt gleich. Der Arbeitgeberanteil ist 1,7 % (die Hälfte des Basis-Beitragssatzes in Höhe von 3,4 %). 

Wieviel zahlt der Arbeitgeber, wenn Sie mehr als 1 Kind haben.

 Basis-BeitragssatzAnteil Arbeitgeber *Anteil Arbeitnehmer*
Arbeitnehmer ohne Kind4 %die Hälfte des Basis-Beitragssatzes (3,4 % ohne Zuschlag) = 1,7 %die andere Hälfte des Basis-Beitragssatzes in Höhe von 1,7 % und den Beitragszuschlag in Höhe von voraussichtlich 0,6 %, = 2,3 %
Arbeitnehmer mit 5 oder mehr Kindern2,4 %die Hälfte des Basis-Beitragssatzes (3,4 % ohne Zuschlag) = 1,7 %die andere Hälfte des Basis-Beitragssatzes in Höhe von 1,7 % abzüglich des Abschlags in Höhe von 0,6 % = 0,7 %
Arbeitnehmer mit 4 Kindern2,65%die Hälfte des Basis-Beitragssatzes (3,4 % ohne Zuschlag) = 1,7 %die andere Hälfte des Basis-Beitragssatzes in Höhe von 1,7 % abzüglich des Abschlags in Höhe von 0,45 % = 0,95 %
Arbeitnehmer mit 3 Kindern2,9 %die Hälfte des Basis-Beitragssatzes (3,4 % ohne Zuschlag) = 1,7 %die andere Hälfte des Basis-Beitragssatzes in Höhe von 1,7 % abzüglich des Abschlags in Höhe von 0,3 % = 1,2 %
Arbeitnehmer mit 2 Kindern3,15 %die Hälfte des Basis-Beitragssatzes (3,4 % ohne Zuschlag) = 1,7 %die andere Hälfte des Basis-Beitragssatzes in Höhe von 1,7 % abzüglich des Abschlags in Höhe von 0,15 % = 1,45 %
Arbeitnehmer mit 1 Kind3,4 %die Hälfte des Basis-Beitragssatzes (3,4 % ohne Zuschlag) = 1,7 %die andere Hälfte des Basis-Beitragssatzes in Höhe von 1,7 %
 

*In Sachsen beträgt der Arbeitgeberanteil 1,2 %, damit erhöht sich der Arbeitnehmer-Anteil jeweils um 0,5 Prozentpunkte. 

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